Die EU stellt mit dem im Jahr 2021 neu aufgelegten Forschungsrahmenprogramm „Horizont Europa“ verschiedene Fördermöglichkeiten für Forschung und Innovation bereit. Das Programm ist generell in drei Pfeilern strukturiert. Im ersten Pfeiler „Herausragende Wissenschaft“ finden sich vor allem Fördermöglichkeiten für die Spitzenforschung, die stark auf Universitäten und andere Forschungseinrichtungen zugeschnitten sind. Im zweiten Pfeiler „Globale Herausforderungen und die industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas“ finden sich konkrete Förderaufrufe zu verschiedenen Themenfeldern, auf die sich internationale Konsortien mit ihrem Lösungsansatz bewerben können. KMU können als Mitglied dieser Konsortien nicht nur Fördermittel erhalten, sondern gleichzeitig ihre Internationalisierung vorantreiben und transnationale Kontakte sowohl zu anderen Unternehmen als auch zu Forschungsinstitutionen und anderen Organisationen knüpfen. Im dritten Pfeiler „Innovatives Europa“ ist für Unternehmen besonders der „Europäische Innovationsrat“ (EIC) von Interesse. Hier werden speziell KMU adressiert, um die Entwicklung hochinnovativer Ideen von der Grundlagenforschung bis zum Markteintritt finanziell zu unterstützen.
Erfahrungsberichte von baden-württembergischen Unternehmen, die eine EU-Förderung im Programm EIC-Accelerator erhalten haben, zeigen die Voraussetzungen, Vorteile und Herausforderungen des Programms auf. Schauen Sie sich die kurzen Videos von SciMo GmbH, constellr GmbH und Computomics an.
Eine Übersicht zum Programm Horizont Europa finden Sie in unserem Informationsflyer Horizont Europa(PDF, 696.09 kB)
Um finanzielle Mittel von der EU bekommen zu können, muss zunächst ein Antrag gestellt werden. Die Länge und genauen Inhalte eines solchen Antrags unterscheiden sich von Programm zu Programm (die EU stellt jeweils Vorlagen zur Verfügung). In der Regel beinhaltet der Antrag eine Beschreibung des Projektes, das finanziert werden soll, inklusive der Budgetierung der dazu nötigen Mittel, eine Begründung der Vorgehensweise mit einem Abgleich mit dem Stand der Forschung bzw. Entwicklung und eine Abschätzung, welche Auswirkungen die Durchführung des Projekts auf Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt haben würde. Bei einigen Programmen hat die EU neu eingeführt, dass Anträge nicht in einem mehrseitigen Dokument ausformuliert und eingereicht werden, sondern auf einer Plattform in Form eines Fragebogens die einzelnen Informationen abgefragt werden. Alle Anträge an die EU müssen in englischer Sprache geschrieben sein.
Bis auf wenige Ausnahmen (siehe EIC Accelerator) bestehen die Förderungen der EU aus nicht-rückzahlbaren Zuschüssen. Das bedeutet, dass bei positiver Bewilligung eines Antrags ein Vertrag, das „Grant Agreement“, zwischen der EU und den Antragsstellenden aufgesetzt wird, der Rechte und Pflichten, also insbesondere die verschiedenen Implementationsschritte und das dafür festgesetzte Budget, festhält. Gemäß dieser Vereinbarung werden Kosten für die Forschungs- und Innovationsaktivitäten entsprechend eines regelmäßig einzureichenden Berichts erstattet. Die Förderrate, also der Anteil der Kosten, den die EU erstattet, unterscheidet sich ebenfalls zwischen den verschiedenen Förderprogrammen: Bei stark auf Forschung ausgerichteten Instrumenten erstattet die EU für gewöhnlich 100% der Kosten, bei näher an der Wirtschaft ausgerichteten Fördermöglichkeiten werden oft nur 70% der Kosten übernommen.
Wer förderfähig ist und Anträge einreichen kann, unterscheidet sich von Programm zu Programm, manche Förderinstrumente sind nur für kleine und mittlere und Start-ups Unternehmen gedacht, andere sind offen für Forschungseinrichtungen, Großunternehmen, öffentliche Einrichtungen oder andere. In manchen Fällen, wie dem Accelerator (siehe unten), ist es möglich, Einzelförderung zu beantragen. Für andere Förderinstrumente wird ein Konsortium aus mehreren Projektpartnern vorausgesetzt. Hier gilt meist die „drei aus drei“-Regel: In einem Konsortium sollen mindestens 3 Partner aus 3 verschiedenen Mitglieds- oder assoziierten Staaten der EU vertreten sein, wobei mindestens einer der Partner aus einem Mitgliedsstaat stammen muss. Eine Liste der assoziierten Staaten finden Sie hier.
Der Europäische Innovationsrat (European Innovation Council, EIC) bündelt Fördermöglichkeiten der EU, die sich insbesondere an kleine und mittelständische Unternehmen richten. Circa 10 Milliarden Euro werden zwischen 2021 und 2027 bereitgestellt, um bahnbrechende Technologien und wegweisende Innovationen zu identifizieren und zu unterstützen, neue Märkte zu generieren und international zu skalieren. Der EIC gliedert sich in drei Förderinstrumente:
Der EIC Pathfinder fördert interdisziplinäre Forschung zu Grundlagen radikal neuer Technologien, die das Potential besitzen, neue Märkte zu schaffen und/oder globale Herausforderungen zu meistern und mit einer überzeugenden Langzeit-Vision und konkreten und plausiblen Zielen präsentiert werden. Der Schwerpunkt liegt also auf einem frühen Stadium der Entwicklung zukünftiger Technologien (TRL 1-4), basierend auf einem „high-risk/high-gain science-towards-technology breakthrough research“. Das bedeutet, dass die Innovationen auf wissenschaftlichen Kenntnissen basieren sollen („deep-tech“) und nicht nur die Technologie selbst, sondern auch der Ansatz für die Forschung dazu hochinnovativ und neu sind. Ziel der geförderten Projekte soll jeweils ein „proof of principle“ sein, eine Validierung der wissenschaftlichen und technologischen Basis der Technologie, und die Möglichkeit der anschließenden Verwertung der Erkenntnisse. Hierzu soll ein besonderes Augenmerk sowohl auf den Umgang mit geistigem Eigentum gelegt werden, als auch auf die Unterstützung potentieller „future leaders“ in den Projekt-Teams.
Während im „Pathfinder Open“ themenoffen alle Arten von Innovationen behandelt werden können, geben die „Pathfinder Challenges“ spezielle Schwerpunkte vor, zu denen Ideen eingereicht werden können (die Liste der aktuelles Challenges findet sich hier). Der „Pathfinder Open“ fördert Konsortien aus mindestens drei Partnern aus 3 verschiedenen Mitglieds- oder assoziierten Staaten mit maximal 3 Millionen Euro nicht-rückzahlbaren Zuschüssen. Im „Pathfinder Challenges“ können Anträge von einzelnen Organisationen, Tandems aus verschiedenen Mitglieds- oder assoziierten Staaten oder Konsortien aus mindestens drei Partnern aus 3 verschiedenen Staaten für bis zu 4 Millionen Euro nicht-rückzahlbaren Zuschüssen eingereicht werden. Die Förderquote beträgt 100%, alle beantragten Kosten werden also vollständig ersetzt.
Der Einreichungs- und Evaluierungsprozess läuft folgendermaßen ab: Zunächst muss gemäß einer Vorlage ein Antrag von 17 Seiten (Pathfinder Open) oder 25 Seiten (Pathfinder Challenges) geschrieben und über das „Funding and Tenders“-Portal der EU eingereicht werden. Die Einreichfristen für diese Anträge sind im Jahr 2023 der 7. März für Pathfinder Open und der 18. Oktober für Pathfinder Challenges. Die Einreichfristen für das Jahr 2024 werden im Herbst bekannt gegeben.
Jeder Antrag wird von drei Gutachter:innen nach drei Hauptkriterien bewertet:
Im Fall des Pathfinder Challenge muss zusätzlich plausibel dargestellt werden, welchen Beitrag das Projekt zur jeweiligen Challenge liefert. Für alle drei Kriterien sind 5 Punkte zu vergeben, von denen jeweils eine bestimmte Punktezahl (der „Threshold“) erreicht werden muss. Der Gesamtscore bestimmt sich aus einer gewichteten Summe der Punkte für die einzelnen Kriterien, wobei „Exzellenz“ dreifach zählt, während „Impact“ und „Implementation“ einfach gewertet werden. Die Bewertungen der drei Gutachter:innen werden gemittelt. Ein Evaluations-Komitee entscheidet dann auf Grundlage dieser Mittelwerte darüber, welche Anträge gefördert werden. Antragstellende bekommen ca. 5 Monate nach der Einreichung ihres Antrags eine Rückmeldung mit ihrem Gesamtscore und Kommentaren der Gutachter:innen. Dann beginnt die Vorbereitung des „Grant Agreements“ – es dauert also ca. 8 Monate von der Einreichung des Antrags bis zum Start des Projektes.
Die EIC Transition fördert bahnbrechende Innovationen und neue Geschäftsideen, die auf Ergebnissen aus vorangegangen, von der EU geförderten Forschungsprojekten basieren (aus den Förderprogrammen Pathfinder, FET – Future Emerging Technologies oder ERC PoC – European Research Coucil Proof of Concept). Diese Ideen sollen bereit sein für nächste Reifeschritte und die Validierung in spezifischen Anwendungen. Zur Erhöhung der Marktreife in Entrepreneur-geführten Teams sollen die Innovationen innerhalb der Transition weiterentwickelt werden, wobei allerdings nicht nur der technologische Fortschritt im Fokus steht, sondern auch Aktivitäten zur Präzisierung des Geschäftmodells. So soll die Transition den Übergang schaffen vom prinzipiellen Nachweis der Funktionsweise einer neuen Technologie im Labor (TRL3) hin zum Prototypen, der in relevanter Umgebung demonstriert worden ist (TRLTRL 5/6).
Während in der „Transition Open“ themenoffen alle Arten von Innovationen behandelt werden können, geben die „Transition Challenges“ spezielle Schwerpunkte vor, zu denen Ideen eingereicht werden können (die Liste der aktuelles Challenges findet sich hier). Sowohl „Transition Open“ als auch „Transition Challenges“ fördern Einzelanträge (allerdings nicht von Großunternehmen) oder Konsortien aus zwei bis fünf Partnern mit maximal 2,5 Millionen Euro nicht-rückzahlbaren Zuschüssen. Die Förderquote beträgt 100%, alle beantragten Kosten werden also vollständig ersetzt. KMU und andere Organisationen, die Anträge für die Transition einreichen möchten, müssen nicht Teil des ursprünglichen Forschungsteams gewesen sein, auf dessen Ergebnissen das Transition-Projekt basiert. Es ist ausreichend, wenn die IP-Rechte vorhanden sind, um die Ergebnisse weiter zu entwickeln.
Der Einreichungs- und Evaluierungsprozess läuft folgendermaßen ab: Zunächst muss gemäß einer Vorlage ein Antrag von 25 Seiten geschrieben und über das „Funding and Tenders“-Portal der EU eingereicht werden. Die Einreichfristen für diese Anträge sind im Jahr 2023 der 12. April und der 27. September. Die Einreichfristen für das Jahr 2024 werden im Herbst bekannt gegeben.
Jeder Antrag wird von drei Gutachter:innen nach drei Hauptkriterien bewertet:
Für alle drei Kriterien sind 5 Punkte zu vergeben, von denen jeweils eine bestimmte Punktezahl (der „Threshold“) erreicht werden muss. Der Gesamtscore bestimmt sich aus der Summe der Punkte für die einzelnen Kriterien (alle Kriterien werden gleich gewertet); die Bewertungen der drei Gutachter:innen werden gemittelt.
Alle Anträge, die über dem Threshold liegen, werden zu einem Interview eingeladen, in dem maximal 5 Antragstellende die Idee präsentieren und auf Fragen antworten. (Die Interviews finden in englischer Sprache statt.) Etwa 17 Wochen nach der Einreichung des Antrags erhalten die Antragstellenden eine Rückmeldung mit ihrem Gesamtscore und Kommentaren der Gutachter:innen. Dann beginnt die Vorbereitung des „Grant Agreements“ – es dauert also ca. 6 Monate von der Einreichung des Antrags bis zum Start des Projektes.
Der EIC Accelerator fördert Start-ups und KMU, die Innovationen mit hohem Impact und dem Potenzial, neue Märkte zu schaffen oder existierende zu sprengen, skalieren wollen. Der Fokus liegt hierbei auf Innovationen, die auf wissenschaftlichen Entdeckungen aufbauen und technologischen Durchbrüchen („Deep Tech“) sowie Innovationen, für die beträchtliche Förderung über längeren Zeitraum nötig ist, und die zu risikoreich sind, um durch private Investoren allein finanziert zu werden. Für die Förderung muss die Innovation schon eine gewisse Reife erlangt haben, es muss mindestens ein Prototyp vorliegen, der bereits in einer relevanten Umgebung demonstriert wurden (TRL 5/6).
Während im „Accelerator Open“ themenoffen alle Arten von Innovationen behandelt werden können, geben die „Accelerator Challenges“ spezielle Schwerpunkte vor, zu denen Ideen eingereicht werden können (die Liste der aktuelles Challenges findet sich hier). Der Accelerator ist ausschließlich auf die Einzelförderung von kleinen und mittleren Unternehmen, Start-ups, Scale-ups und mit Einschränkungen auch kleinen Mid-Caps (bis 499 Mitarbeitende) ausgelegt – eine Antragstellung im Konsortium ist nicht möglich.
Sowohl für Accelerator Open als auch Challenges kann eine Mischfinanzierung beantragt werden. Auf der einen Seite kann eine Zuwendungskomponente aus nicht-rückzahlbaren Zuschüssen von bis zu 2,5 Millionen Euro beantragt werden. Hier beträgt die Förderquote 70%, es werden also nur 70% der Projektkosten ersetzt. Auf der anderen Seite steht eine Investitionskomponente zur Verfügung. Hier können zwischen 0,5 und 15 Millionen Euro unmittelbares oder Quasi-Eigenkapital beantragt werden. Welche Form die Investition genau annimmt, wird individuell zwischen dem EIC Fonds, dem antragstellenden Unternehmen und eventuellen weiteren Investor:innen verhandelt. Die Investition kann beispielsweise als Wandelanleihen realisiert werden oder durch eine Teilhabe des EIC Fonds am Unternehmen, wobei der Anteil des EIC Fonds 25 % der Stimmrechte nicht übersteigen darf. Nach dem „Patient Capital“-Prinzip wird die Investition mit einer Perspektive von etwa 7-10 Jahren vergeben.
Zuwendungs- und Investitionskomponente ergänzen sich zur Mischfinanzierung: Die Zuwendung ist für die hauptsächliche Entwicklung (TRL 5/6 – 8) gedacht, die Investition für die Markteinführung und Skalierung (TRL 9), wobei die Investition auch genutzt werden kann, um die 30% der Projektkosten, die in der Zuwendungskomponente nicht erstattet werden, gegenzufinanzieren.
Es ist auch möglich, zunächst nur die Zuwendungskomponente zu beantragen („Grant first“) und zu einem späteren Zeitpunkt erst über die Investitionskomponente zu verhandeln. Soll keine Investitionskomponente beantragt werden („Grant Only“), muss das Unternehmen darlegen, dass es selbst ausreichend finanzielle Mittel für den Einsatz und die Skalierung der Innovation bereitstellen kann. Sollten Antragstellende keinen Zuschuss benötigen, ist auch die ausschließliche Beantragung der Investitionskomponente („Investment only“) möglich.
Der Einreichungs- und Evaluierungsprozess ist beim Accelerator dreistufig:
In einem ersten Schritt wird ein Kurzantrag gestellt. Dieser beinhaltet das Ausfüllen eines Fragebogens auf der AI-Plattform des EIC und das Hochladen eines Pitch-Decks mit maximal 10 Folien sowie eines Video-Pitches von maximal 3 Minuten. Vier Gutachter:innen bewerten den Kurzantrag mit „Go“ oder „No Go“. Erhält ein Antrag mindestens zwei Mal „Go“, darf ein Vollantrag eingereicht werden.
Für den Vollantrag wird, ebenfalls mit Hilfe eines Fragebogens auf der AI Plattform, ein Business Plan erstellt. Zusätzlich müssen einige weitere Fragen beantwortet und ein zweites Pitch-Deck eingereicht werden. Drei Gutachter:innen bewerten den Vollantrag. Nur wenn alle drei Gutachter:innen mit „Go“ bewerten, folgt als dritte Stufe des Evaluierungsprozesses das Pitching.
Beim Pitching stellen die Antragstellenden anhand des mit dem Vollantrag eingereichten Pitch-Decks ihre Projektidee vor und beantworten Fragen der Jury. Die Pitchings finden in englischer Sprache statt. Entscheidet sich die Jury für die Bewilligung des Projektes, beginnt der Prozess der Vertragsverhandlungen für die Zuwendungs- und die Investitionskomponente.
Die Bewertung der Kurz- und Vollanträge richtet sich nach drei Kriterien:
Bei der Bewertung der Kriterien im Accelerator werden keine Punkte vergeben – die Gutacher:innen bewerten gemäß ihres Gesamteindrucks mit „Go“ oder „No go“. Wird ein Antrag abgelehnt, ist eine Wiedereinreichung möglich, die anhand der Rückmeldung der Gutachter:innen verbessert werden kann. Wird das Projekt auch bei der Wiedereinreichung abgelehnt, wird das antragstellende Unternehmen für 12 Monate gesperrt. Es darf in dieser Zeit keine Förderung im Accelerator beantragen und nach Ende der Frist nicht noch einmal das gleiche Projekt, sondern nur eine neue oder substanziell verbesserte Idee einreichen.
Die Bewertung des Vollanträge findet nur zu bestimmten Cut-Off Dates statt (im Jahr 2023 der 22. März, der 7. Juni und der 4. Oktober, die Einreichfristen für das Jahr 2024 werden im Herbst bekannt gegeben). Die Einreichung von Kurzanträgen ist prinzipiell immer möglich, da die Bewertung aber ca. 4 Wochen in Anspruch nimmt, sollte der Kurzantrag mindestens 6 Wochen vor dem anvisierten Cut-off Date für den Vollantrag abgegeben werden. Insgesamt vergehen für den gesamten Prozess inklusive Vorbereitung und Vertragsverhandlungen etwa 10 Monate bis zum Start des Projektes.
Zusätzlich zu den Förderinstrumenten Pathfinder, Transition und Accelerator gibt es innerhalb des Europäischen Innovationsrates vier Kategorien von Preisen:
Das Steinbeis Europa Zentrum, gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, bietet verschiedene kostenfreie Unterstützungsmöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen (inklusive Start-ups) mit Sitz in Baden-Württemberg an.
Mit dem innocheck-bw stellen wir Ihnen einen Fragebogen zur Verfügung, der uns ermöglicht, Ihr Vorhaben auf seine Tauglichkeit für die Förderung durch die EU zu überprüfen und Ihnen konkrete Vorschläge zu machen, welches die geeignetsten Förderoptionen sind. Nach dem Ausfüllen des Fragebogens erhalten Sie zum einen weiterführende Informationen zu passenden Fördermöglichkeiten per Email. Zum anderen erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung mit einer/m Expert:in des Steinbeis Europa Zentrums zu Ihrem konkreten Vorhaben und passenden Förderoptionen.
Sollten Sie sich entscheiden, EU-Förderung zu beantragen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite: Die Expert:innen des Steinbeis Europa Zentrums mit jahrelanger Erfahrung im Beantragen von EU-Projekten helfen Ihnen beim Erstellen eines Antragskonzeptes und bei Bedarf auch bei der Suche nach geeigneten internationalen Partnern. Haben Sie mit dem Schreiben des Antrags begonnen, erhalten Sie Korrekturen und Tipps zu Ihrer Antragsskizze. Auch zu bereits fast fertigen Antragsversionen bekommen Sie fachkundiges Feedback. Auch diese Dienstleistungen werden durch die Förderung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg unterstützt.
Für mehr Informationen rund um die EU-Förderprogramme und die Antragstellung bieten wir Ihnen kostenfreie Webseminare und Trainings an. Die nächsten Veranstaltungen finden Sie hier.
Die EU bemüht sich innerhalb des EIC, Frauen gezielt anzusprechen und zu fördern. So werden beim Accelerator 40 % der Unternehmen, die zu den Interviews eingeladen werden, mindestens eine Frau in leitender Funktion haben. Zusätzlich stellt die EU zwei Programme speziell für Frauen zur Verfügung: Zum einen gibt es den EIC Women Innovators Prize, bei dem pro Jahr 3 Mal 100.000 Euro an inspirierende Gründerinnen innovativer Unternehmen und zusätzlich einmal 50.000 Euro pro Jahr an Gründerinnen von maximal 30 Jahren ausgeschüttet werden (siehe EIC Preise). Zum anderen hat die EU das Women TechEU Programm gestartet. Hier werden individuelle Förderungen von 75.000 Euro vergeben. Zusätzlich zur finanziellen Unterstützung erhalten Frauen hierbei Zugang zum Women leadership program, das Mentoring- und Coaching-Angebote sowie Networking und Pitching Events enthält. Eine erste Kohorte von bis zu 50 Frauen-geführten Start-ups wird von 2022 an vom Programm profitieren. Die Bewerbung besteht aus einem Fragebogen und einem Video-Pitch. Informationen zum Bewerbungsschluss 2023 folgen.
Die Technology Readiness Level Skala wird benutzt, um die Reife einer Innovation anzugeben. Sie besteht aus 9 Stufen, die sich von der Grundlagenforschung über die Technologieentwicklung in anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung oder die Demonstration und Produktentwicklung bis hin zur Markteinführung erstrecken:
Die EU nutzt die TRL-Skala insbesondere, um die drei Förderinstrumente der Europäischen Innovationsrats gegeneinander abzugrenzen: Der EIC Pathfinder fördert frühe Stadien der Innovation (TRL 1 – TRL 4), die EIC Transition den Übergang von Labor zu Industrie (TRL 3 – TRL 5/6) und der EIC Accelerator fortgeschrittene Entwicklungsstufen bis zur Markteinführung (TRL 5/6 – TRL 9).
Zusätzlich zur TRL Skala gibt es die Business Readiness Level Skala. Diese wird benutzt, um die Reife des zu einer Innovation gehörigen Geschäftsmodells zu beschreiben. Auch sie besteht aus 9 Stufen, die sich von der ersten Beschreibung eines Bedarfes am Markt für die jeweilige Innovation über dessen Nachweis und Validierung und die Gewinnung von Pilotkunden bis hin zum Nachweis der Skalierbarkeit und der Stabilität des Geschäftsmodells erstrecken:
Die EU macht keine genauen Vorschriften, welches BRL für welches Förderinstrument erreicht sein muss. Es ist allerdings von Vorteil, wenn der Stand des Geschäftsmodells mit der Stand der technologischen Entwicklung Schritt hält und beispielsweise bei einem Antrag für den Accelerator nicht nur ein validierter Demonstrator, sondern auch erster Kontakt mit Pilotkunden vorgewiesen werden kann.
Die EU definiert kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als Unternehmen, die nicht mehr als 249 Beschäftigte haben und maximal einen Jahresumsatz von 50 Millionen Euro erwirtschaften bzw. eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro vorweisen können. Dies schließt Start-ups ein. Eine Möglichkeit zu einem Self-Assessment finden Sie hier.